ZAUBERN
oder wie Sie
einer leeren Wohnung beibringen,
Fernseh- & Radioprogramme abzuspielen.
Hierfür sind keine Empfangsgeräte
(Radio, Fernseher) notwendig!
Eine kurze Anleitung zum Fernsehen
öffentlich-rechtlicher Sender:
1. Stellen Sie sich in einem Raum einer
leerstehenden Wohnung vor einer Wand auf, z.B. wie
hier:

2. Nun erheben Sie die Arme und fuchteln
wild (aber angemessen) mit den Händen und sprechen laut und
deutlich:
ABRACADABRA und
SIMSALABIM,
GEZ - Zeig mir das Ding
!
Fürs Erste -
ARD,
hochauflösend,
halblaut - und sofort,
damit ichs gut sehe - an der
Wand dort !
[Hinweise: Sicherlich ist die Gestik mit den Händen noch etwas
einzuüben, falls es nicht sofort klappt.]
3. Das Ergebnis sollte dann in etwa so
aussehen:

Wenn Sie das geschafft haben, meinen Glückwunsch, denn:
1. Sie wissen nun mit Sicherheit, die Rundfunksteuer
ist verfassungsgemäss bzw. -konform, denn
2. Der Anknüpfungspunkt "Wohnung" im RBStV reicht für
den Empfang aller öffentlich-rechtlichen
Sender vollkommen aus. Völlig
unabhängig vom Einsatz etwaiger Empfangsgeräte! Man braucht
also keine Empfangsgeräte mehr!
3. Sie sind ein begnadeter Zauberer und werden
sicherlich in kürzester Zeit weltberühmt.
4. Lehren Sie möglichst vielen anderen Menschen in
Deutschland Ihre Zauberkunst, damit auch
diese sich von der
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunksteuer überzeugen können und vor
Allem keine teuren
Emfangsgeräte mehr zu kaufen brauchen - sie werden es Ihnen danken!
Sollte es jedoch selbst nach 10 Versuchen wider Erwarten noch
immer nicht funktioniert haben, so seien sie beruhigt, denn:
Die durch die Rundfunksteuer
finanzierten Sender haben einen öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag
- und Sie sind
der auszubildende Zauberlehrling. Die netten Leute dort bieten Ihnen
deshalb sicher
einen Gratis-Zauberlehrgang an, der sie schnell und erfolgreich zum Ziel
führt.
Für diesen Notfall habe ich Ihnen nachfolgend die für die
Rundfunkgebühr verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder
aufgeführt, sowie auch die Landesrundfunkanstalten (LRA`s) und den
Rundfunksteuer-Beitragsservice. Jeder Einzelne wird
Ihnen gerne beim schnellen Erlernen obiger Zauberei behilflich
sein.
1. Die Landesrundfunkanstalten:
Bayerischer Rundfunk Anstalt des
öffentlichen RechtsIntendant Ulrich Wilhelm Rundfunkplatz 1 80335
München Tel. 089/ 590 00 5 Fax 089/ 590 01 02 99 beitragsservice@br.de
Hessischer Rundfunk Anstalt des
öffentlichen RechtsIntendant Manfred Krupp Bertramstraße 8 60320 Frankfurt
am Main Tel. 0800/ 744 74 41 Fax 069/ 155 33 69 beitragsservice@hr.de
Mitteldeutscher Rundfunk Anstalt
des öffentlichen RechtsIntendantin Karola Wille Springerstraße 25 04105
Leipzig Tel. 0341/ 300 59 60 Fax 0341/ 300 59 48 beitragsservice@mdr.de
Radio Bremen Anstalt des
öffentlichen RechtsJan Metzger Rothenbaumchaussee 132 20149
Hamburg Tel. 0421/ 246 0 Fax 0421/ 246 4 12 00 beitragsservice@radiobremen.de
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Anstalt des öffentlichen RechtsIntendantin Patricia
Schlesinger Masurenallee 8-14 14057 Berlin Tel. 030 / 97 99 3 0 Fax
030/ 97 99 3 60 10 9 beitragsservice@rbb-online.de
Südwestrundfunk Anstalt des
öffentlichen RechtsIntendant Peter Boudgoust Neckarstraße 221 70190
Stuttgart Tel. 0711/ 929 46 Fax 0711/ 929 13 87 8 beitragsservice@swr.de
Saarländischer Rundfunk
Funkhaus Halberg 66121 Saarbrücken
Tel. 0681 / 602- 2041
Fax 0681 / 602-2049 info@sr.de
Norddeutscher Rundfunk Anstalt des
öffentlichen RechtsIntendant Lutz Marmor Rothenbaumchaussee 132 20149
Hamburg Tel. 040/ 4156 0 Fax 040/ 44 76 02 beitragsservice@ndr.de
Westdeutscher Rundfunk Anstalt
des öffentlichen RechtsIntendant Tom Buhrow Appellhofplatz 1 50667
Köln Tel. 0221/220 0
Fax 0221/220 4800 beitragsservice@wdr.de
2. Der
Rundfunksteuer-Beitragsservice:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Tel. 0221 5061-0 (Zentrale) impressum@rundfunkbeitrag.de
3. Die für den RBStV (15. Staatsvertrag) in 2010
verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder:
Baden-Württemberg: Stefan Mappus
Bayern: Horst Seehofer
Berlin: Klaus Wowereit
Brandenburg: Matthias Platzeck
Bremen: Jens Böhrnsen
Hamburg: Christoph Ahlhaus
Hessen: V. Bouffier
Mecklenburg-Vorpommern: Erwin Sellering
Niedersachsen: David McAllister
Nordrhein-Westfalen: Hannelore Kraft
Rheinland-Pfalz: Kurt Beck
Saarland: Peter Müller
Sachsen: St. Tillich
Sachsen-Anhalt: Böhmer
Schleswig-Holstein: Heiner Garg
Thüringen: Ch. Lieberknecht
ENDE
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