Verwaltungsgericht
Sigmaringen
5. Kammer
Die Kammer des Unrechts
Bereits jetzt schon ein ähnlich großer Erfolg wie
Harry Potters "Die Kammer des Schreckens"!
Hier lesen Sie, weshalb die 5. Kammer des
Verwaltungsgerichts Sigmaringen
zurecht als "Kammer des
Unrechts" zu bezeichnen ist!
Die bühnenreife Show, die die 5. Kammer da
präsentierte, hätte kein Ohnsorgtheater der Welt besser inszenieren
können. ---> Einziges
Manko: Der Applaus des Publikums viel aus!
< Der SWR-Showprozess >
Tag der Verhandlung: 31.01.2018
Ort der Verhandlung: 72488 Sigmaringen, Karlstraße 13,
Nebeneingang 13a, 1.OG Raum 2.8
Verhandlungszeitraum: 15:15 - 16:12 Uhr
Verhandlungsdauer: 57 min
- Anwesende-
Die gerichtl.
Starbesetzung:
Jörg Müller, vorsitzender Richter
Nina Philippi, Richterin
Theresa Gierth, Richterin
Carmen Butz, ehrenamtliche Richterin
Christa Zerbini-Koblowski, ehrenamtliche Richterin
Kläger:
Andreas Polak
Angeklagte:
- fehlt -
(sog. "Landesbehörde SWR")
Besucher:
5 Zuhörer im Saal -> siehe
Publikumsprotokoll: Protokoll Verhandlung 31.01.2018
-Redezeiten-
Vorsitzender: 45min
Richterin Gierth: 5min
Kläger: 5min
Publikum: 3min
- Ablauf-
> 15.15 - ca. 15:35 Uhr: Monolag des Vorsitzenden
Richters Jörg Müler (kurze Vorstellung, restliche Zeit: Fallhistorie)
> Eröffnung der Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter
Jörg Müler mit den Worten:
"Ihre Klage wird keinen Erfolg haben!"
> dann die weiteren Ausführungen:
"Diese Kammer hat in den vergangenen Jahren stets so
entschieden
und dieses Gericht wird sich daran
halten!"
"Das Gericht sieht den RBStV als verfassungskonform
an"
"... der SWR ist ein Behörde ..."
"Wir alle zahlen schon seit Jahren diese
Beiträge."
"Wir sehen das genauso wie die Beklagte!"
> weitere Details: Siehe Publikumsprotokoll.
> Kläger gibt nach knapper Erörterung folgende Aufstellung als
Beweisantrag zu Protokoll:

> 16:12 Ende der Verhandlung
Obige Ausführungen des Gerichts beweisen
eindeutig:
- Die Befangenheit des
Gerichts
- die Parteilichkeit des Gerichts
gegenüber der nicht anwesenden Angeklagten/Beklagten
- Richter sind nicht gegenüber
dem Gesetz sondern der "Gewohnheit der Kammer"
verpflichtet
- der RBStV ist verfassungskonform
obwohl noch mehrere Verfassungsbeschwerden offen sind
- das Gericht deckt den
RBStV-Staatsvertragsbetrug der Landesminister
- das Gericht beteiligt sich am
Millionenbetrug der Landesrundfunkanstalten
- das
Gericht begeht Hochverrat am Staat und insbesondere am
Volk
Urteil im Namen des
SWR
















. . . weiter geht es dann mit dem eifrigen
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim . . . siehe Menü!
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