Verbrecher
II
in Deutschland
Staatsanwaltschaft Köln &
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Warum sind nachfolgende Akteure der
Staatsanwaltschaft Köln und der Generalstaatsanwaltschaft Köln Verbrecher und Zigeuner?
Entscheiden Sie selbst in diesem
Fall!



Selbstverständlich ließ die Absage aus Köln nicht
lange auf sich warten:



Nach dieser äußerst dämlichen Antwort war
selbstverständlich Beschwerde geboten:



Nach mehr als 2 Wochen kam dann erst ein
Schreiben zum Zeit herausschinden:

Nach 1,5 Monaten kam dann die unverschämte
Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Köln:


Fazit:
- Staatsanwälte sind miserabel ausgebildet,
denn
- ihnen sind die Unterschiede zwischen Strafantrag
und Strafanzeige nicht geläufig
- Amtsanmaßung, Betrug und Nötigung sind keine
Straftaten
- zumindest nicht für Staatsanwaltschaft Köln und
Generalstaatsanwaltschaft Köln
- diese Straftatbestände sind deshalb aus dem
Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen
- deren Rechtsempfinden stammt offensichtlich
aus der Steinzeit
- von ansatzweise erkennbaren Bemühungen dieser
Oberstaatsanwälte kann keine Rede sein
- sollte man dort nicht einen Computer für
maschinell erstellte Absagen anschaffen?
- dadurch lässt sich in diesen Behörden sicherlich
Personal sinnvoll einsparen
- der Beschwerdeführer kann für ca. 1.000€ ein
Straferzwingungsverfahren anstrengen,
- und das mit garantierten 0% Aussicht auf
Erfolg!
- Diese Oberstaatsanwälte kommen ihrem Auftrag nicht
nach - werden aber dafür von uns bezahlt
- wer Verbrechern hilft, sie unterstützt und
Verbrechen Vorschub leistet, ist selbst ein Verbrecher!
- diese Staatsanwälte
entziehen den über 82 Mio. Bürgern ihre gesetzlich garantierten
Grundrechte
- schon alleine deshalb sind
sie Zigeuner und
- sie haben dafür
mit absoluter Sicherheit weit mehr als 300 Jahre Gefängnis verdient
!
(jeder Einzelne versteht
sich natürlich!)
ENDE
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