GEZ - RBStV - mein
Fall
oder ein Beispiel für:
Klärschlamm durch den
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
(RBStV)
Keiner kommt davon! - Nun bin ich
eben an der Reihe...
Hier sehen Sie den mir unlängst zugegangen und um 8
Tage zurückdatierten Festsetzungsbescheid:


Hier ist nun mein Widerspruch:



Eingang meines Schreibens dort:

Interessanterweise treffen Rückschein und
Antwortschreiben am gleichen Tag bei mir ein.
Hier ist auch schon das erste Antwortschreiben
von "meinem Beitragsservice":


Das war also weder eine Ablehnung noch eine
Annahme meines Widerspruchs.Vor allem war es kein rechtsgültiger
Bescheid. Hier ist nun mein erneutes Schreiben.


Der Rückschein auf mein Schreiben mit Wunsch auf
einen Ablehnungsbescheid ist eingetroffen:

Man sehe und staune! - Hier ist ein neuer
Festsetzungsbescheid mit den Merkmalen:
-
er ist weder von einem Amt noch
von einer Behörde
-
er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
an einen Bescheid nicht
-
er ist auch kein Ablehnungsbescheid auf
meinen Widerspruch
-
dagegen ist es ein neuer
Feststellungsbescheid
-
ohne jegliche,
nachgewiesene Rechtsgrundlage
-
zudem auch noch um fast 2 Wochen
rückdatiert
-
um schneller an das Geld anständiger
Menschen zu kommen
-
um sich selber noch schneller bereichern
zu können!

Von einer Straftat zur Nächsten
- so ist wohl deren Devise.
. . . . nun gut - Gott wird
diejenige schon richten!
Einige davon früher - die anderen etwas
später . . . aber Keiner kommt davon!
Und hier ist mein erneuter, rechtlich
gesicherter Widerspruch:

Und hier ist die Empfangsbestätigung vom
24.07.2015:

Hier ist nun eine Antwort, nach 13,5
Monaten!





Eine extra Zahlungsaufforderung am Folgetag darf
natürlich nicht fehlen. Wieder zurückdatiert!
- Derzeit benötigt ein Einschreiben + Rückschein nach
Berlin maximal 2 Tage.
- Die Zahlungsaufforderung von denen aus Köln
benötigt als gewöhnlicher Brief angeblich 6 Tage.
- Offensichtlich wurde also um mindestens 4
Tage zurückdatiert.
- Ein knappes Zahlungsziel von nur 7 Tage (15. - 08.)
wurde ebenfalls gesetzt.
Vorgehensweise, Geldgier, Vehemenz und
Kooperationsmangel zeigen uns deutlich:
Diese Leute sind vom Teufel
besessen!
Und sage hier keiner: "Die Schreiben wurden
maschinell erstellt. Die Maschinen sind des Teufels"!
Hier ist nun also die Zahlungsaufforderung,
eingegangen am 08.09.2016:

Meine relativ knappe Antwort darauf
lautet:

Die Strafverfahren befinden sich nun in der
Ausarbeitung!
Völlig unerwartet trifft nun schließlich doch
noch ein Kopie der originalen RBStV bei mir ein, inkl. der Unterschriften.
Warum erst nach 15 Monaten?

Meine Antwort darauf:

Da hat sich doch glatt ein kleiner, jedoch nicht
relevanter Fehler eingeschlichen, den ich hiermit direkt korrigiere:
Stehen soll "- also innerhalb der nächsten 7 Tage -"
anstelle von " - also in 7 Tagen - ", sry.
Nächste Schritte:
- Verwaltungsgericht
Sigmaringen
Die Klage wurde fristgerecht am 04.10.2016, 7:35
Uhr eingereicht.
- Staatsanwaltschaft
Köln
Strafantrag wurde fristgerecht am 28.11.2016
gestellt.
- Generalstaatsanwaltschaft
Köln
Beschwerde wurde fristgerecht am 19.12.2016
eingereicht.
- Staatsanwaltschaft
Stuttgart
Strafantrag wurde fristgerecht am 30.11.2016
gestellt.
- Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart
Beschwerde wurde fristgerecht am 05.01.2017
eingereicht.
. . . Immer Weiter! . . .
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