Deutsche
Rentenversicherung
Dieb &
Betrüger!
Unglaublich aber wahr: Die
Deutsche Rentenversicherung ist sowohl Dieb als auch Betrüger. Sehen
Sie hier, warum diese Tatsache richtig ist und bilden sich darüber anhand
des folgenden Falls selbst ein Urteil. Der Fall ist in Deutschland
sicher kein Einzelfall, sondern steht wohl eher bereits auf der
Tagesordnung. Zu Beginn ein kurze Worterklärung.
Worterklärung:
Dieb: Ein
Dieb ist ein böser Mensch, der seine Mitmenschen
bestiehlt und seinem Opfer einen Teil des Privatvermögens, oder
sogar das gesamte Privatvermögen, raubt.
Betrüger:
Entgegen der landläufigen Meinung, ist ein Betrüger nicht Jemand, der
wegen Betrug verurteilt wurde - NEIN: Der Betrüger ist ein böser Mensch,
der mit Absicht und zu seinem Vorteil, oder dem Vorteil seines Auftraggebers,
sich und/oder ihn bereichert und den Betrogenen durch seine Tat vorsätzlich
damit schädigt. Beides, Versuch und Erfolg, sind strafbar. Unabhängig
von einer Verfolgung, Anklage oder Verurteilung, handelt es sich noch immer
um Betrug!
Nun zum vorliegenden Fall . . .
Hier ist der Bescheid vom 05.04.2016:


Der Inhalt:
1. Die Deutsche Rentenversicherung gibt
zu, dass sie im vorangegangenen Bescheid
eine Weiter-/Fortbildungmaßnahme von 6 Monaten als Anrechnungszeit
berücksichtigt hatte.
2. Diese Anrechnungszeit
(welche den Versicherten begünstigt) wird durch
den neuen Bescheid rückwirkend aufgehoben.
3. Angeblich würde sich diese
Anrechnungszeit auf den Versicherten rentenmindernd
auswirken.
Tatsache ist
aber:
Die Rente wegen voller
Erwerbsminderung wurde dadurch um 5,52 € im Monat, bzw. 66,24 € im Jahr,
gekürzt. Dies ergibt sich aus der Differenz von vorheriger
Renteninformation und neuer Renteninformation.
Damit hat sich die vormals
berücksichtigte Anrechnungszeit, entgegen der Behauptung der Deutschen
Rentenversicherung Bund, definitiv nicht rentenmindernd,
sondern rentenerhöhend auf den Versicherten ausgewirkt!
Der Versicherte legte am 27.04 2016 Widerspruch gegen
den neuen Bescheid ein:


Der Widerspruch ist insoweit verständlich und
nachvollziehbar. Auch der Grund ist eindeutig erkennbar.
Allerdings hat der Versicherte unter Punkt 5 des
Widerspruchs fälschlicherweise den §44 des SGB X, Rücknahme eines rechtswidrigen
nicht begünstigenden Verwaltungsaktes angeführt.
Richtig wäre gewesen §45 SGB X, Rücknahme
eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes. Dies
hätte allerdings der Versicherer Deutsche Rentenversicherung
Bund eindeutig erkennen müssen!
Mit Widerspruchsbescheid vom 17. Juni 2016 weist die
Deutsche Rentenversicherung Bund jedoch den Widerspruch des Versicherten
insgesamt zurück:



Es bleibt nun
festzustellen:
1. Der Rentenversicherer geht
auf die Rücknahme des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes überhaupt
nicht ein!
2. Der Rentenversicherer weist
dem Versicherten in keiner Weise nach, dass es sich bei ihm um ein Amt oder eine
Behörde handelt, die ermächtigt ist, Bescheide zu erlassen!
3. Weder Bescheid noch
Widerspruchsbescheid erfüllen die verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für
Bescheide gelten!
In logischer Konsequenz gilt deshalb für den
Versicherten:
1. Die Klageerhebung beim
Sozialgericht - allerdings korrigiert um den §45 SGB X.
- Dies ist am 11. Juli 2016
fristgerecht erfolgt -
2. Die Einleitung der
strafrechtlichen Verfolgung, innerhalb von 3 Monaten, gegen die drei im
Widerspruchsbescheid angeführten Personen und die juristische Person RV
Bund.
- erfolgte am 13. September
2016 fristgerecht
- Beschwerde an die
Generalstaatsanwaltschaft am 10.10.2016
Das erbärmliche Ergebnis von Punkt 2. meiner
Bemühungen in diesem UNRECHT-Staat sehen Sie dann links unter Verbrecher I.
Mündliche Verhandlung im Sozialgericht
Konstanz am 08.02.2017
Anwesende:
- Richterin am Sozialgericht Frau Ebert
- der Kläger
- Herr Ritter von der RV Ba-Wü mit
Generalterminsvollmacht der RV Bund
Erkenntnisse:
- Herr Ritter hat sich 3-4 Tage
mit der Sachlage befasst
- der Rückgang der
Erwerbsminderungsrente innerhalb von 2,5 Monaten konnte er nicht
nachvollziehen
- auch nicht nach mehrfacher
tel. Rücksprache mit der RV Bund in Berlin
- eine manuell geänderte Eingabe
der fiktiven Leistungsfalldaten ist Ursache dafür
- es ist nicht mehr
feststellbar, wer das gemacht hat und warum das geschehen ist
- die
entsprechenden Daten sind nicht mehr abrufbar, da sie nicht
gespeichert werden
- es wurde nur eine
Anrechnungszeit gestrichen, die bisher auch nicht berücksichtigt wurde
- Der von der RV Bund
aufgehobene Bescheid existiert überhaupt nicht,
- die RV Bund habe da nur
einen Textbaustein verwendet.
Der Kläger nimmt daraufhin die
Klage zurück, aus folgenden Gründen:
1. "Der bisherige Bescheid . . . wird
zurückgenommen" war eine Falschaussage der RV Bund.
2. Es wurde tatsächlich keine relevante
Anrechnungszeit gestrichen.
3. Renteninformationen sind vollkommen
rechtsunverbindlich, also reinstes Altpapier!
Fazit:
- Die RV Bund sollte
dringend einen Deutschkurs absolvieren, für verständliche
Textpassagen!
- Insbesondere sollte die RV
Bund irreführende Aussagen unterlassen,
- das Thema nicht
verfehlen, bzw. sich unrelevante Aussagen einsparen,
- und Textbausteine nur dann
verwenden, wenn sie inhaltlich passen.
- Der Kläger bestellt zukünftig
das zu entsorgende "Altpapier" bei der RV Bund ab!
Der Vorwurf "Dieb & Betrüger" steht jedoch nach wie vor im Raum, da
die real zu erwartende Mindestaltersrente stetig sinkt. Zumindest ist die RV
Bund dabei ausführendes Organ, gem. denen von der Bundesregierung
gegen das Volk verbrochenen Gesetzesgrundlagen!
Nachtrag vom 24.03.2017
Da die DRV erneut Schreiben mit vermutlichen
Rentenhöhen an mich gesendet hat . . .
Das Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung Bund
zur Abbestellung ihres Altpapiers:

Mal sehen, ob es damit wenigstens zu einem ehrlichen
Abschluss kommt ...
Vergangene Zeit ohne Antwort: 4,5
Monate !
=> Die Rentenversicherung gehört deshalb zu den
wahren Zigeunern in Deutschland!
Auf meine Nachfrage am 30.07.2017 ist endlich die
Antwort der DRV Bund per Post gekommen:

Wenn in Zukunft nichts mehr vom DRV Bund kommt, dann
ist das Gewissheit:
Der DRV Bund verschickt keinerlei
rechtsverbindliche Dokumente!
... weiter gehts, wenn es etwas Neues
gibt !
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