Top10 der
schwachsinnigsten Gerichtsurteile
oder:
Die stinkendsten
Klärschlamm - Urteile in
Deutschland
In der Vergangenheit wurden z.T.
haarsträubende Urteile gefällt, denen es an jeglicher Logik mangelt. Oft
verstoßen sie gegen Menschenrechte, oder gegen anderes, geltendes
Recht! Manchmal sind davon sehr viele Menschen betroffen, manchmal nur
sehr wenige. Dies alles uvm. ist hier deshalb zu
berücksichtigen . . .
Selbstverständlich sind dabei zuerst die
entsprechenden Daten, Urteile und Auswirkungen zu sammeln, dann zu
begutachten, sowie abschließend zu bewerten.
Nun - es wird langsam
Zeit, so manches Fehlverhalten von Richtern und Gerichten genauer unter die Lupe
zu nehmen, da offensichtlich die Tendenz dazu stark ansteigt!
Bewertungsgrundlagen und -maß für die Platzierung
sind:
- Der Grad des
Fehlverhaltens
- Die Schwere der
Auswirkungen
- Die Anzahl der
Betroffenen
- Grad und Anzahl der
Rechtsverstöße
-
Realitätsnähe
- Erfassungshorizont, Weitsicht
und Einfühlungsvermögen
- Abweichungsgrad bzgl.
Ehrlichkeit, Anstand, Moral, Ethik und guter Sitten
Platz
1
Bundesarbeitsgericht vom 01. Oktober 1997 -
Az. 5 AZR
726/96
Aus niederen Beweggründen heraus hat das
Bundesarbeitsgericht einer Klägerin, in einem Verfahren gegen eine
Zeitarbeitsfirma, nicht Recht gegeben! Dieses Unrechtsurteil wurde vom Gericht
national ausgeweitet, um damit viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland
verstärkt unter Druck setzen zu können und sie zu
diskriminieren!
Früher war es durchaus problemlos möglich, 2-3 Tage
lang den schlimmsten Teil der unfreiwillig erworbenen Krankheit privat,
also Zuhause, zu überstehen, ohne dass man ein Atest/Krankschreibung vom
Arzt benötigt. Seit diesem Urteil liegt dies jedoch in der Hand vom Arbeitgeber!
- Und das gilt für alle! - Man muss also z.B. bei einem Unfall,
Zahnbruch etc. direkt eine Krankschreibung vom Arzt beantragen und erhalten -
allerdings bekommt man diese/s meist nicht - selbst nicht
einmal am besagten Unglückstag! Also darf man mindestens ein oder
mehrere Arbeitstage unter Schmerzen am Arbeitsplatz verbringen! So etwas
steigert sicherlich die Arbeitsfreude, den Teamgeist und vor allem die
Kundenzufriedenheit!
Nebenbei ist es vollkommen egal, ob der
Kranke im Wartezimmer des Artzes auch noch durch eine oder mehrere
Krankheiten angesteckt wird. Hinzu kommt, dass es ebenfalls vollkommen
legal und sogar wirtschaftsfördernd ist, wenn der Kranke von sich heraus
unfreiwillig viele andere Menschen mit seiner Krankheit ansteckt
(sofern ansteckend!), die dann evtl. sogar eine Krankschreibung von ihrem
behandelnden Arzt erhalten. Wie heisst es doch so schön? - Weniger
Mitarbeiter sind halt mehr! - Dies stellt deshalb einen
großen, permanenten wirtschaftlichen Schaden für unser Land dar!
Die Handlung des Gerichts kann
somit u.a. als grob fahrlässig und billigend in Kauf
genommen bezeichnet werden!
Hier ist das Urteil, lesen sie
selbst: Bundesarbeitsgericht Urt. v. 01.10.1997,
Az.: 5 AZR 726/96
Das Urteil hat deshalb direkt, ohne
eingehendere Prüfung, schon bereits Platz
1 verdient!
Analyse:
Das Bundesarbeitsgericht stützt sich in seinem
Urteil u.a. auf Satz 3 in Abs. 1 des §5 EFZG, in der Fassung vom
01.06.1994: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die
Vorlage der ärztlichen Bescheiningung früher zu
verlangen".
Das Bundesarbeitsgericht hätte hierbei
erkennen müssen, dass besagter Satz des Gesetzverfassers im EFZG schwachsinnig
ist und eine "Schlechterstellung" aller Arbeitnehmer gegenüber der restlichen
Bevölkerung in Deutschland darstellt!
Dementsprechend bestand für das Bundesarbeitsgericht
keine Bindung daran. Eine andere Beurteilung des Falles wäre deshalb durchaus
möglich gewesen . . .
. . . die Seite ist noch im Aufbau . . .
You are here: Home-Unrecht-Staat BRD-TOP10 - Urteile
Next Topic: Unrecht-Staat II
|